Sport
Sportbelehrung
Was gehört zur persönlichen Sicherheit?
Bei längerer Krankheit (über eine Woche) ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Nach 4 Wochen und andauernder Krankheit ist ein Teil- oder Vollattest (vom Amtsarzt) vorzulegen. Eine Nichtteilnahme am Sportunterricht ist nur mit einer schriftlichen Entschuldigung der Eltern möglich.
Haare, die durch ihre Länge eine Gefahr darstellen oder das Sichtfeld des Schülers beeinträchtigen, müssen entsprechend fixiert werden. Langes Haar (ab Schulterlänge) muss grundsätzlich zusammengebunden werden.
Vor dem Unterricht werden Gegenstände, die eine unfall- und/ oder verletzungsfreie Durchführung des Unterrichts gefährden könnten ausnahmslos abgelegt. Dazu gehören: Uhren, Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker, Piercings), Schlüssel und Gürtel.
In der Turnhalle sind nur Turnschuhe aus Stoff oder Leder mit hellen Sohlen erlaubt, keine Straßenschuhe! Ständige Brillenträger tragen eine Sportbrille.
Das Betreten der Turnhalle durch die Schüler und die Benutzung der Sportgeräte erfolgt nur auf Anweisung des Sportlehrers!
Ernst-Thälmann-Straße 8
04420 Markranstädt
Telefon: 034205 58879
Telefax: 034205 44165
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